Bauwesen.
Die Errichtung eines Gebäudes birgt nicht nur Aufgaben, sondern auch Risiken für jeden privaten Hausbauer als auch für Bauträger sowie gewerbliche Investoren. Eine bautechnisch hochqualifizierte Befundung, Bewertung, Beratung und Begleitung Ihres Projekts Eigenheim kann bei Handlungen des An- oder Verkaufs als auch in der Verwaltung oder im Rahmen eines Schadensfalles Sicherheit geben. Unser facettenreiches Tätigkeitsfeld im Bereich des Bauwesens beinhaltet:
Begleitende Kontrolle
Eine begleitende Kontrolle der durchzuführenden Baumaßnahmen wird parallel mit dem Beginn eines Baus eingeleitet. Diese Form der Kontrolle ist klar von der Bauleitung und der örtlichen Bauaufsicht abzugrenzen. Ebenso wird eine begleitende Kontrolle bei der Übernahme einer Wohnung, eines Hauses oder eines Gewerbeobjekts realisiert.
Beweissicherung
Zu dieser Kategorie zählt die detaillierte Dokumentation des IST-Zustands von Außenanlagen, Gebäuden und Straßen etc. Die Handlung der Beweissicherung dient nicht nur zur Dokumentation eines Zustandes anlässlich eines genannten Stichtags, sondern auch zur Verhinderung von Beweisnotständen im Falle einer Schadensersatzforderung der Nachbarn.
Schaden-/Mangelfeststellung
Im Rahmen dieser Feststellung werden Objekte detailliert besichtigt, um diverse Schäden und Baumängel baurechtlichen, bautechnischen oder normativen Ursprungs ermitteln und in weiterer Folge den Verantwortungsträgern zuordnen zu können. Zu diesem Tätigkeitsfeld zählt ebenso die Realisierung von Sanierungskonzepten inkl. Grobkostenschätzung und Ablaufplan, um die festgestellten Schäden und Mängel zu beheben.
Due-Diligence-Prüfung
In der Due-Diligence-Prüfung wird der allgemeine Zustand eines Objekts befundet und bewertet und diverse Risiko- und Gefahrenbereiche als auch baurechtliche Problemstellungen definiert. Das Ziel dieses Prüfverfahrens liegt in der Beurteilung von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen, die in naher Zukunft zu erwarten sind.
Objektsicherheitsprüfung nach ÖNorm B1300-1301
Basierend auf der im ABGB verschriftlichten Verkehrssicherungspflicht wird eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNorm B1300 für Wohngebäude und B1301 für Betriebsgebäude realisiert.
Baufortschrittsprüfung nach BTVG
In diesem Prüfverfahren werden Baufortschritte nach Bauträgervertragsgesetz und ÖNorm B2120:2012 überprüft und bestätigt.